Hinweisgeber-System

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU-weite Richtline 2019/1937 – auch bekannt als „Hinweisgeber-Schutzgesetz“ oder „Whistleblowing-Richtlinie“ – ermöglicht es Ihnen, Fälle möglicher Compliance-Verstöße zu melden. Dies können Sie an dieser Stelle tun.

Eine Meldung sollte bitte nur dann abgegeben werden, wenn Sie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Dinge wirklich der Wahrheit entsprechen. Etwaige Falschmeldungen können bei den gemeldeten Personen zu Schädigungen führen oder Sie selbst belasten.

Daher bitte wir Sie, Ihre Meldung vor Versand sorgfältig zu überprüfen. Von der Richtigkeit der gemachten Angaben sollten Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sein.

Für den Schutz Ihrer gemeldeten Informationen sorgt das von uns verwendete technische System. Aber auch Sie können zur Sicherheit beitragen, indem Sie sich an folgende Punkte halten:

Nutzen Sie ausschließlich Ihre persönlichen IT-Systeme.
Sie können Ihre Meldung anonymisiert übermitteln. Tun Sie dies, indem Sie auf persönliche Daten, wie Ihren Namen und Hinweise, die Rückschlüsse auf Ihre Identität ermöglichen, verzichten.
Die genutzte Internetverbindung sollte unbedingt sicher sein. Diese erkennen Sie am Schloss-Symbol in der Adresszeile.