Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort – unabhängig von der Anzahl deiner Altgeräte – kostenlos angenommen.

Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.

Kann ich mein Elektro- oder Elektronikgerät auch im Handel abgeben?

Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro(-nik)geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die regelmäßig Elektro(-nik)geräte anbieten sind verpflichtet, beim Kauf eines Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt kostenlos zurückzunehmen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit in diesen Verkaufshäusern bis zu 3 Elektro(-nik)geräte mit einer Kantenlänge unter 25 cm kostenlos abzugeben.

Was muss ich vor der Abgabe meiner Elektrogeräte beachten?

Alt-Batterien und Alt-Akkus die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können müssen vor der Abgabe aus den Geräten zerstörungsfrei entfernt werden. Bitte entsorge diese dann wie oben beschrieben. Bitte achten Sie außerdem vor der Abgabe Ihrer Altgeräte darauf, alle auf den Altgeräten vorhandenen persönlichen oder sensiblen Daten zu löschen.

Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder.