Entsorgung von Lichtquellen

Empfehlungen für die Entsorgung der Lichtquelle am Ende der Lebensdauer gemäß der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

Leicht entnehmbare Lichtquellen sollten bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektroaltgeräten entfernt sein. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.

Lichtquellen und umgebende Produkte umweltgerecht entsorgen

Die meisten Lichtquellen (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lichtquellen und umgebende Produkte kostenlos abgegeben.

Schematische Darstellung zur Trennung von Lichtquelle und umgebendem Produkt (Beispielhaft):