Informationen zur Sammlung und Verwertung von Elektro-Altgeräten

Die WEEE-Richtlinie sowie deren nationale Umsetzungen (In Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)) schreiben vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen von Elektro-Altgeräten erheben. Diese Daten werden in Deutschland vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht.

Das ElektroG sieht vor, dass Ab dem 1. Januar 2019 das Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte in jedem Kalenderjahr mindestens 65 Prozent des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Kalendervorjahren in Verkehr gebracht wurden, betragen soll.

Außerdem gibt das ElektroG vor, dass Altgeräte so zu behandeln sind, dass

  1. bei Wärmeüberträgern (z.B. Kühlschränken) und Großgeräten
    1. der Anteil der Verwertung mindestens 85 Prozent beträgt und
    2. der Anteil der Vorbereitung zur Wieder­verwendung und des Recyclings mindestens 80 Prozent beträgt,
  2.  bei Bildschirmen, Monitoren und Geräten, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadrat­zentimetern enthalten
    1. der Anteil der Verwertung mindestens 80 Prozent beträgt und
    2. der Anteil der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recycling mindestens 70 Prozent beträgt,
  3.  bei Kleingeräten und kleinen Geräte der Informations- und Telekommunikations­technik
    1. der Anteil der Verwertung mindestens 75 Prozent beträgt und
    2. der Anteil der Vorbereitung zur Wieder­verwendung und des Recyclings mindestens 55 Prozent beträgt und
  4. bei Lampen der Anteil des Recyclings mindestens 80 Prozent beträgt.

Informationen bezüglich der Erfüllung dieser Zielvorgaben finden Sie hier